Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


KM1 Modellbau/Andreas Krug e.K.

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Widerrufsrecht für Verbraucher
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Liefer- und Versandbedingungen
  6. Eigentumsvorbehalt
  7. Gewährleistung für Mängel
  8. Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden
  9. Haftung
  10. Geschenkgutscheine und Bonus-Punkte
  11. Anwendbares Recht
  12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
  13. Alternative Streitbeilegung

1. Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") von KM1 Modellbau/Andreas Krug e.K (nachfolgend "Verkäufer" genannt), gelten für alle Verträge über den Kauf und die Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer abschließt. Sie gelten auch für Bestellungen, die über den KM1-Online-Shop erfolgen. Die Abgabe von Waren erfolgt ausschließlich an volljährige Personen.

1.2
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Einkaufsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hätte deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die AGB des Verkäufers gelten auch dann ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden, die den AGB des Verkäufers widersprechen, die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.3
Für Verträge zur Lieferung von körperlichen Datenträgern, die ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dienen, gelten diese AGB entsprechend, sofern nicht in diesen AGB etwas Abweichendes geregelt ist. Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden.

1.4
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

1.5
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

2. Vertragsschluss

2.1
Produktdarstellungen, Abbildungen oder Beschreibungen (insb. auch Abbildungen von historischen Vorbildern) auf der Website des Verkäufers sowie in Katalogen, Anzeigen und sonstigen Veröffentlichungen sind ausschließlich unverbindliche Muster (einschließlich etwaiger Angaben zur historischen Stationierung) und stellen einschließlich technischer Angaben und Preise keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen ausschließlich der Einladung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Gleiches gilt für individuelle Angebote des Verkäufers, die jeweils freibleibend und unverbindlich sind.

2.2
Ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer kommt durch die verbindliche Bestellung des Kunden (Angebot) und eine damit übereinstimmende Annahmeerklärung oder Auftragsbestätigung des Verkäufers in Schrift- oder Textform (auch E-Mail) zustande. Es gelten jeweils die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Bedingungen, wenn der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Soweit die Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich Detailangaben zum Produkt im Sinne von Ziffer 2.1 dieser AGB enthält, sind diese auch nicht verbindlich vereinbart.

2.3
Der Kunde kann sein rechtlich verbindliches Vertragsangebot per E-Mail (service@km-1.de), per Brief (Adresse: KM1 Modellbau/Andreas Krug e.K., Riedhauser Straße 60, 89415 Lauingen) oder über das Kontaktformular im KM1-Online-Shop gegenüber dem Verkäufer abgeben.

2.4
Bei Bestellung im KM1-Online-Shop gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons „Jetzt kaufen“ ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

2.5
Die Bestellung von Waren aus dem KM1-Online-Shop sind nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bzw. bei Unternehmen und Institutionen mit Angabe der Funktion und der Vertretungsbefugnis des Bestellers möglich.

2.6
Mit Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebotes per Online-Bestellformular bestätigt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen und sein Widerrufsrecht als Verbraucher (vgl. Ziffer 3 dieser AGB) zur Kenntnis genommen hat und diesen zustimmt. Ohne diese Zustimmung ist eine Bestellung technisch nicht möglich.

2.7
Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den seinen Bestellvorgang abschließenden Button „Jetzt kaufen“ angeklickt hat.

2.8
Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von vier Wochen annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (per Post oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des ersten Werktages, welcher nach Ablauf von vier Wochen nach der Absendung des Angebotes folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.9
Macht der Verkäufer bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind, die Lieferung der Ware von einer bestimmten Anzahl eingegangener verbindlicher Bestellungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abhängig, so ist der Verkäufer im Falle des Nichterreichens der erforderlichen Anzahl von Bestellungen oder wenn der angebotene Preis infolge von Preiserhöhungen des Herstellers nicht realisierbar ist (auflösende Bedingungen), unbeschadet einer unter den auflösenden Bedingungen erteilten Auftragsbestätigung des Verkäufers nicht verpflichtet, die Lieferung auszuführen und schuldet für den Ausfall der Lieferung keinerlei Schadenersatz. Der Verkäufer wird nach Ablauf der Frist für die Sammelbestellung den Bestellern unverzüglich mitteilen ob die erforderliche Anzahl an Bestellungen erreicht wurde bzw. ob der angebotene Preis noch realisiert werden kann oder ob dies nicht der Fall ist. Falls die auflösenden Bedingungen nicht erfüllt sind, gilt der Vertrag mit der Mitteilung über den Eintritt der auflösenden Bedingung als nicht geschlossen.

2.10
Zu Teillieferungen und Teilleistungen ist der Verkäufer jederzeit berechtigt. Aus der Verzögerung von Teillieferungen oder Teilleistungen kann der Besteller keine Rechte hinsichtlich sonstiger Teillieferungen oder Teilleistungen herleiten.

2.11
Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

2.12
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und von der Gegenleistung frei bzw. wird bei Vorauszahlung die Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstattet. Bei nur teilweiser Verfügbarkeit ist der Verkäufer zur Teillieferung berechtigt und kann die anteilige Vergütung verlangen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.

3. Widerrufsrecht für Verbraucher

3.1
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular finden sie hier (Link zur Widerrufsbelehrung/Formular). Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (z.B. individuelle Farbgebung, Beschriftung, bestimmte individuelle Bauteile). Dies gilt auch dann, wenn mit der Anfertigung der Ware noch nicht begonnen worden ist.

3.2
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

3.3
Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1
Alle angegebenen und vereinbarten Preise sind Gesamt-Preise, welche bei Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Bei Lieferung an Adressen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt die gesetzliche Umsatzsteuer-Regelung des Ziellandes zum Zeitpunkt der Lieferung. Versandkosten werden gesondert berechnet. Die Umsatzsteuer wird zum jeweils gültigen Satz dem Netto-Kaufpreis aufgeschlagen und in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Hat der Verkäufer mit einem Verbraucher die Lieferung innerhalb von vier Monaten ab Vertragsabschluss vereinbart, bleibt der Bruttopreis bei einer Erhöhung der Umsatzsteuer unverändert, d.h. der Verkäufer berechnet in diesem Fall die Leistung/Lieferung zum vereinbarten Nettopreis zuzüglich des bei Vertragsabschluss gültigen Umsatzsteuer-Satzes.

4.2
Falls nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart ist gelten alle Preise „ab Geschäftssitz des Verkäufers“. Die Preise schließen die übliche Verkaufs-Verpackung, jedoch keine Versandverpackung, Fracht, Versicherung oder sonstige Nebenkosten (Lagerkosten, Fremdprüfung, etc.) ein. Kosten für vom Kunden gewünschte Sonderverpackungen hat dieser in Höhe der hierfür üblichen Entgelte gegen gesonderte Berechnung zu tragen.

4.3
Bei Lieferungen an Lieferanschriften außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat der Kunde sämtliche Steuern, Zölle und sonstige im Ausland zu entrichtenden Abgaben zusätzlich zu tragen bzw. diese dem Verkäufer zu erstatten.

4.4
Die vereinbarten Preise gelten ausschließlich für den jeweils abgeschlossenen einzelnen Kaufvertrag.

4.5
Skontoabzug wird nur aufgrund gesonderter Vereinbarung in Textform (auch E-Mail) gewährt.

4.6
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vertraglich vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den nach diesem Zeitpunkt eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von erhöhten Personal-, Herstellungs-, Energie-, Fracht- oder Materialkosten seiner Lieferanten angemessen zu erhöhen. In gleicher Weise und im gleichen Umfang wird der Verkäufer im Falle geringerer Bezugskosten den Preis herabsetzen. Der Verkäufer wird eine entsprechende Änderung des Preises mindestens 4 Wochen vor der Lieferung dem Kunden schriftlich bekannt geben. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht zu, dass spätestens 2 Wochen nach Bekanntgabe in Textform (auch E-Mail) gegenüber dem Verkäufer zu erklären ist.

5. Liefer- und Versandbedingungen

5.1
Die Übergabe der bestellten Ware erfolgt grundsätzlich bei Abholung durch den Kunden im Geschäftsbetrieb des Verkäufers während der regulären Geschäftszeiten (Holschuld).

5.2
Abweichend von Ziffer 5.1 versendet der Verkäufer auf Wunsch des Kunden, der in Textform (auch E-Mail) zu übermitteln ist, die verbindlich bestellte Ware ab Geschäftsbetrieb des Verkäufers an die vom Kunden angegebene Lieferadresse (Versendungskauf), soweit nicht etwas Anderes zwischen den Vertragspartnern schriftlich oder in Textform vereinbart ist. Die Wahl des Versandweges steht dem Verkäufer frei, soweit die Vertragspartner nicht schriftlich oder in Textform (auch E-Mail) Abweichendes vereinbart haben.

5.3
Für besonderen Verpackungsschutz, Beförderungs- und Transporthilfsmittel sowie Transportversicherung trägt der Verkäufer im Falle des Versendungskaufs nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden Sorge; die dafür entstehenden Kosten trägt der Kunde.

5.4
Bei Fehlen einer besonderen Anweisung des Kunden nimmt der Verkäufer den Versand mit geeigneten Transportmitteln nach eigenem Ermessen vor, ohne damit eine Verpflichtung für die billigste Art der Versendung zu übernehmen. Für Transportschäden ist der Verkäufer nicht schadensersatzpflichtig, es sei denn, dem Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen würde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen; im Verhältnis zum Verbraucher bleibt hiervon die Regelung zum Gefahrübergang (unter der Ziffer 5.9) unberührt.

5.5
Ist der Kunde Unternehmer, hat er im Falle von Transportschäden bei der Entladung bzw. Empfangnahme der Ware den Schaden so feststellen zu lassen, dass er aufgrund dieser Feststellung Schadensersatzansprüche gegen den Transportübernehmer geltend machen kann.

5.6
Für unternehmerische Kunden mit Sitz im Inland gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung auch im Verhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Kunden.

5.7
Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten.

5.8
Die Kosten für die Hinsendung trägt der Kunde nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.

5.9
Handelt der Kunde als Unternehmer, geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt (einschließlich einem vom Kunden benannten Bevollmächtigten) ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn mit dem Kunden vereinbart ist, dass der Verkäufer die Frachtkosten zu tragen hat.

Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine vom Kunden benannte empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

5.10
Die vom Verkäufer genannten bzw. vereinbarten Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Hiervon abweichende Vereinbarungen über einen verbindlichen Liefertermin sind nur wirksam, wenn diese bei Vertragsabschluss schriftlich oder in Textform vereinbart worden sind. Auch unverbindliche Liefertermine stehen jeweils unter dem Vorbehalt der abschließenden Klärung aller Einzelheiten des Auftrages, insbesondere aller technischen Fragen sowie des fristgerechten Eingangs von vereinbarten An- und/oder Abschlagszahlungen oder der fristgerechten Gestellung vereinbarter Zahlungssicherheiten.

5.11
Hinsichtlich der Transportdauer übernimmt der Verkäufer keinerlei Gewähr; insbesondere sind Angaben des Verkäufers ausnahmslos nach bestem Wissen abgegeben, jedoch unverbindlich.

5.12
Bei vorbestellter Ware, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht lieferbar ist, hat der Kunde spätestens innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Mitteilung der Lieferfähigkeit der Ware durch den Verkäufer, die in Textform erfolgen kann, dem Verkäufer mitzuteilen, ob und zu welchem Termin eine persönliche Abholung erfolgt bzw. ob die Ware an eine mitgeteilte Lieferadresse versandt werden soll. Im Falle des Versendungskaufs muss der vereinbarte Kaufpreis vor dem Versand innerhalb von 8 Bankarbeitstagen nach erfolgter Mitteilung des Kunden per Banküberweisung auf dem Geschäftskonto des Verkäufers gutgeschrieben werden. Erfolgt die Mitteilung gemäß Satz 1 nicht innerhalb der genannten Frist wird der Verkäufer dem Kunden in Textform eine Nachfrist von höchstes acht Werktagen setzen, nach deren erfolglosem Ablauf der Kunde sich im Annahmeverzug befindet. Der Annahmeverzug tritt auch bei nicht fristgerechter Vorauszahlung des Kaufpreises ein.

5.13
Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, ist der Verkäufer dazu berechtigt, den ihm daraus entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Insbesondere ist der Verkäufer im Falle des Annahmeverzugs berechtigt, die bestellte Ware auf Kosten und Gefahren des Kunden nach Wahl des Verkäufers zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern (vgl. Ziffer 5.10) und sofort zu berechnen. In jedem Falle hat der Kunde unverzüglich einen neuen Abholtermin zu vereinbaren.

5.14
Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware in einem Fremdlager oder in seinen Geschäftsräumen einzulagern und die Lagerkosten dem Besteller weiter zu verrechnen. Lagert der Verkäufer die Ware bei sich ein, werden die Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes für jeden angefangenen Monat bezogen auf die vom Annahmeverzug betroffene Ware vereinbart, maximal in Höhe von 5 %. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Verkäufer keine oder geringere Kosten als in der vorgenannten Pauschale entstanden sind. Der Verkäufer kann ebenfalls weitergehende Kosten und Schadensersatzansprüche bei entsprechendem Nachweis gegenüber dem Kunden geltend machen.

5.15
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, die dem Verkäufer die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder – im Falle einer Dauer der Behinderung von mehr als 2 Monaten - wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Für die Folgen solcher Ereignisse haftet der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht. Über eintretende Lieferverzögerungen wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

Als Höhere Gewalt im Sinne von Satz 1 gelten alle unvorhersehbaren Ereignissen, soweit diese nicht im Einfluss- oder Verantwortungsbereich des jeweiligen Vertragspartners oder dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen liegen, einschließlich solcher Ereignisse, die - selbst wenn sie vorhersehbar waren - außerhalb des Verantwortungs- oder Einflussvermögens der Vertragspartner oder deren Erfüllungsgehilfen liegen, soweit ihre Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können.

Hierzu gehören insbesondere Krieg, kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Umweltkatastrophen Aufruhr, Revolution, Ausschreitungen, Embargo, Blockaden, Streik, Aussperrung, Aus- und Einfuhrverbote sowie andere vergleichbare behördliche Anordnungen, vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen in der Rohstoff-, Material- und Energielieferung, Feuer, nicht vorhersehbare Transportprobleme, nicht zu vertretende Betriebs-, Produktions- und Verkehrsstörung sowie vom Verkäufer unverschuldete Unfälle. Dies gilt auch dann wenn solche Leistungsstörungen den Verkäufer dadurch treffen, dass sie nicht unmittelbar bei dem Verkäufer selbst, sondern bei dessen Lieferanten, deren Unterlieferanten oder Subunternehmern eintreten.

5.16
Wenn Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt länger als 2 Monate dauert, ist auch der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1
Sofern der Kunde Kaufmann/Unternehmer ist, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden - einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent - die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, vor.

Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherheit für den jeweiligen Forderungssaldo. Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers bleibt insbesondere auch dann bestehen, wenn konkret bezeichnete Einzelrechnungen bezahlt werden und einzelne Forderungen des Verkäufers in ein laufendes Konto aufgenommen werden und dieses anerkannt wurde, solange das Konto nicht vollständig ausgeglichen bzw. nicht den Kontosaldo „0“ aufweist. Als laufendes Konto in dem in dieser Ziffer 6.1 genannten Sinne ist jede Aufstellung zu verstehen, aus denen sich Forderungen und Gutschriften des Kunden ergeben bzw. jede Auflistung von Forderungen, ohne dass diese ein Kontokorrentkonto im Sinne der § 355 ff. HGB darstellen muss, und ohne dass es einer regelmäßigen Abrechnung des Kontos bedarf. Mit vollständigem Ausgleich des Kontos gehen die Eigentumsrechte uneingeschränkt auf den Kunden über.

Bei Verträgen mit Kunden, die Verbraucher sind, bleibt der gelieferte Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung Eigentum des Verkäufers.

6.2
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zu erhalten sowie erforderlich werdende Reparaturen und Wartungen unverzüglich fachgerecht durchführen zu lassen. Er hat dem Verkäufer jederzeit Auskünfte über die Vorbehaltsware, insbesondere auch hinsichtlich des jeweiligen Standortes, zu geben. Im Falle der Geltendmachung berechtigter Interessen ist der Verkäufer befugt, die Vorbehaltsware in Augenschein zu nehmen.

6.3
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen jegliche Schäden (insbesondere gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden) im angemessenen Umfang zum Neuwert ausreichend zu versichern und dem Verkäufer dies nach Aufforderung nachzuweisen. Er tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der vorgenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Rechnungswertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Kommt der Kunde seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, hat der Verkäufer das Recht, im Rahmen des Üblichen die vorgenannten Versicherungen in dem von dem Verkäufer für notwendig gehaltenen Umfang auf Kosten des Kunden mit der Maßgabe abzuschließen, dass die Rechte aus den Versicherungsverträgen unmittelbar dem Verkäufer zustehen.

6.4
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen vor einer vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderungen ist unzulässig. Bei einem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, sowie bei jeder anderen - ggf. erst bevorstehenden, jedoch zu erwartenden - Beeinträchtigung der Rechte des Verkäufers ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf das Vorbehaltseigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Alle aus einer Pfändung entstehenden Kosten trägt der Kunde auf erstes Anfordern. Dies gilt insbesondere dann, wenn der pfändende Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die Kosten eines gerichtlichen (z.B. gemäß § 771 ZPO) oder außergerichtlichen Vorgehens gegen ihn zu erstatten.

6.5
Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebs zu seinen üblichen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart hat und dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziffern 6.6 und 6.7 auf den Verkäufer übergehen.

6.6
Der Besteller tritt dem Verkäufer bereits jetzt seine Forderungen mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldo-Forderungen - in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung des Verkäufers sicherungshalber ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Die dem Verkäufer im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Kunden auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo.

Nach der Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und die ausstehende Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, dem Verkäufer die zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Daten (Anschrift des Drittkunden, Rechnungsnummer, Forderungshöhe usw.) mitzuteilen, die erforderlichen Unterlagen zu übergeben und die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben. Der Verkäufer ist seinerseits berechtigt, die Abtretung dem Dritten anzuzeigen.

6.7
Hat der Besteller die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig und der Kunde tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab und leitet seinen Erlös unverzüglich an diesen weiter. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

6.8
Die Befugnis des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern oder zu verarbeiten, endet bei seinem Zahlungsverzug oder mit dem Widerruf des Verkäufers infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit einem Insolvenzantrag über sein Vermögen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, des Rechnungsdatums etc. auszuhändigen und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen sowie die Überprüfung dieser Ansprüche zu gestatten.

6.9
Bei einem Verstoß des Kunden gegen die Verpflichtungen gemäß dieser Ziffer 6 ist der Verkäufer berechtigt, nach angemessener Fristsetzung die gesamte Restschuld für die Vorbehaltsware sofort fällig zu stellen oder Sicherheiten zu verlangen; einer Fristsetzung bedarf es dann nicht, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Kunden gegen die Regelungen in dieser Ziffer 6 vorliegt oder eine Fristsetzung die Rechte des Verkäufers oder dessen wirtschaftliche Interessen gefährden würde. Zahlt der Kunde die gesamte Restschuld nicht binnen 7 Tagen nach entsprechender Aufforderung durch den Verkäufer oder stellt er nicht die verlangten Sicherheiten innerhalb dieser Frist, so erlischt sein Gebrauchsrecht an der Vorbehaltsware. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, die sofortige Herausgabe auf Kosten des Kunden unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechte zu verlangen.

6.10
Unbeschadet der Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die durch den Verkäufer wieder in Besitz genommene Vorbehaltsware im freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten oder diese zum jeweiligen Marktpreis zu übernehmen. Der Marktpreis für die Vorbehaltsware wird mangels einer anderweitigen ausdrücklichen Einigung mit dem Kunden durch einen vereidigten, von der für das jeweilige Lieferwerk/Lager, in welcher sich die zurückgenommene Vorbehaltsware befindet, zuständigen Industrie- und Handelskammer (hilfsweise, namentlich im Ausland, einer vergleichbaren Einrichtung) benannten Sachverständigen für den Kunden und den Verkäufer verbindlich geschätzt. Der Erlös aus der Verwertung oder der Marktpreis wird nach Abzug der uns entstandenen Kosten einschließlich derjenigen des genannten Sachverständigen mit der Zahlungsverpflichtung des Kunden verrechnet.

6.11
Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen um mehr als 10 Prozentpunkte, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.

7. Gewährleistung für Mängel

7.1
Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln iSd §§ 434, 435 BGB gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In jedem Fall unberührt bleiben die Sondervorschriften für den Rückgriff von Unternehmern innerhalb einer Lieferkette bei Endlieferungen an Verbraucher (§§ 478, 479 BGB). Rückgriffsrechte des Kunden gegenüber dem Verkäufer bestehen jedoch nur, soweit der Kunde mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Vereinbarungen getroffen hat.

7.2
Die von dem Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen veröffentlichten Aussagen über Eigenschaften von Waren, Maße oder Leistungsdaten auf der Website des Verkäufers, in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Werbung und Preislisten gehören nur dann zu deren vereinbarter Beschaffenheit, wenn sie ausdrücklich durch die Auftragsbestätigung Bestandteil des Einzelvertrages mit dem Kunden geworden sind. Gleiches gilt für Eigenschaften, die sich aus Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Muster oder Proben, ergeben, die dem Kunden von dem Verkäufer überlassen werden. Insbesondere historische Merkmale, Eigenschaften oder Ausstattungen, die sich aus der Abbildung historischer Vorbilder ergeben, werden nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass die Nachbildung als Modell jeweils in Details von der Realität des historischen Vorbildes abweichen kann oder einen bestimmten Entwicklungsstand des historischen Vorbildes entspricht.

7.3
Handelt der Kunde als Unternehmer, gilt abweichend von Ziffer 7.1 das Folgende:

  1. Der Verkäufer hat die Wahl bezüglich der Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung), die binnen angemessener Frist zu treffen ist;
  2. bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Auslieferung der Ware an den Kunden;
  3. bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen;
  4. die Verjährungsfrist für Mängel beginnt nicht erneut zu laufen, wenn im Rahmen der Gewährleistung eine Ersatzlieferung erfolgt.

7.4
Die in Ziffer 7.3 geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht

  1. für die Verpflichtung des Verkäufers, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nach § 439 Abs. 2 und 3 oder § 635 Abs. 2 BGB zu tragen,
  2. für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat,
  3. für eine ggf. bestehende Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen.

7.5
Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, so hat der Kunde die gelieferte Ware unverzüglich nach der Ablieferung an ihn oder an einen von ihm bestimmten Dritten gemäß § 377 HGB sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder solcher Mängel, die bei unverzüglicher, sorgfältiger Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn er den Mangel nicht binnen einer Frist von sieben Werktagen nach der Ablieferung in Textform gegenüber dem Verkäufer anzeigt. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Kunden genehmigt, wenn er den Mangel nicht binnen einer Frist von sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt, in dem sich der Mangel zeigte, in Textform gegenüber dem Verkäufer anzeigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt jeweils die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

7.6
Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller gemäß dessen geltenden Richtlinien (in der Regel binnen 3 Tagen) zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

7.7
Der Kunde ist nach zwei erfolglosen Versuchen der Nachbesserung berechtigt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, Minderung des Kaufpreises und/oder Schadenersatz nach Maßgabe von Ziffer 9 zu verlangen. Vorstehende Rechtsfolgen treten nur dann ein, wenn die zwei erfolglosen Nachbesserungsversuche denselben Mangel betreffen.

7.8
Der Kunde hat dem Verkäufer im Falle der Nacherfüllung die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware spätestens 14 Tage nach Anzeige des Mangels zu Prüfzwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Ware vor Ausführung der Ersatzlieferung an den Verkäufer zurückzugeben.

7.9
Auf Verlangen des Verkäufers ist die beanstandete Ware frachtfrei an den Verkäufer zurück zu senden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Ware sich nicht an dem Ort ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

7.10
Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Verkäufer, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Mängelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, trägt der Kunde die hieraus entstandenen Kosten. Der Verkäufer wird die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde das Mängelbeseitigungsverlangen nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer hat Aufwendungen nicht zu tragen, soweit diese entstehen, weil der Liefergegenstand nach Lieferung durch den Verkäufer an einen von der Lieferadresse abweichenden Ort verbracht wurde.

7.11
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Verkäufers in Textform die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde oder ein Dritter die Ware unsachgemäß oder ohne Zustimmung oder entgegen den Anweisungen des Verkäufers repariert oder verändert. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Kunde unsachgemäße Änderungen an der Programmierung, der Lackierung oder dem technischen Stand der Serie vornimmt. In jedem Fall hat der Kunde die durch solche Maßnahmen entstehenden Mehrkosten einer Mängelbeseitigung zu tragen. Falls der Kunde die Übernahme der Mehrkosten ablehnt, ist der Verkäufer berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern.

7.12
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen in Fällen natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Aufstellung, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung (insb. durch Transport) und/oder Verpackung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebnahme oder Betrieb des Liefergegenstandes durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafter, nachlässiger oder übermäßiger Beanspruchung oder äußerer Einflüsse auf den Liefergegenstand, unsachgemäßer Wartung, Außerachtlassung technischer Vorschriften, Unterlagen, Betriebs- und Installationsanleitungen sowie im Fall der unsachgemäßen Vornahme von Nachbesserungsarbeiten seitens des Kunden oder durch Dritte ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers. Des Weiteren ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit Mängel auf chemischen, elektromagnetischen oder elektrischen Einflüssen beruhen, die von dem Verkäufer nicht zu vertreten sind.

7.13
Der Kunde hat das Recht, in dringenden Fällen (z.B. Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden) den Mangel selbst zu beseitigen und von dem Verkäufer Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist der Verkäufer unverzüglich, nach Möglichkeit vor Durchführung der Maßnahme, schriftlich zu benachrichtigen. Der Mangel muss zudem durch Foto oder Video nachvollziehbar dokumentiert und die Dokumentation dem Verkäufer unverzüglich bereitgestellt werden. Das Recht zur Selbstvornahme besteht nicht, wenn der Verkäufer berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

8. Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden

8.1
Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Verkäufer alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Verkäufer vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.

8.2
Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

8.3
Der Verkäufer behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, Jugend gefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte.

9. Haftung

9.1
Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere aus Vertragsverletzung oder aufgrund unerlaubter Handlung - soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Höhe nach unbegrenzt.

9.2
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer der Höhe nach unbegrenzt nur

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,
  2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (dies ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3
Die sich aus vorstehender Ziffer 9.2 Buchstabe b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder ihre Mangelfreiheit übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4
Im Falle des Lieferverzuges des Verkäufers sind die Schadenersatzansprüche des Kunden auf 0,5 Prozent für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt höchstens bis zu 5 Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen oder Leistungen beschränkt.

9.5
Eine über die Bestimmungen in dieser Ziffer 9 hinausgehende Haftung auf Schadenersatz besteht nicht.

9.6
Die vorstehenden Haftungsbestimmungen gelten auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

10. Geschenk-Gutscheine und Bonus-Punkte

10.1
Gutscheine, die käuflich erworben werden können (nachfolgend "Geschenkgutscheine"), können nur im Geschäftsbetrieb des Verkäufers eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts Anderes ergibt.

10.2
Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf des Gutscheins einlösbar. Restguthaben werden dem Kunden jeweils bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.

10.3
Pro Kauf kann immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden.

10.4
Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.

10.5
Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine entsprechende Aufzahlung geleistet werden.

10.6
Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

10.7
Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkgutschein einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

10.8
Für die Umsätze während eines Kalenderjahres können Direktkunden Bonuspunkte auf ihrer Direktkundenkarte sammeln, die bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres bei Einkäufen gutgeschrieben werden. Die Bonuspunkte/Direktkundenkarten sind nicht übertragbar. Bonuspunkte, die nicht bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres eingelöst werden, verfallen.

11. Anwendbares Recht

Der Verkäufer behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Kunde gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

12.1
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern nicht Anderes vereinbart ist

12.2
Ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers, soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Der Verkäufer ist auch berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

13. Alternative Streitbeilegung

13.1
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

13.2
Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 

Stand Januar 2025